Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.12.2016

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.12.2020 - 20 U 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,83120
OLG Düsseldorf, 03.12.2020 - 20 U 114/16 (https://dejure.org/2020,83120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.12.2020 - 20 U 114/16 (https://dejure.org/2020,83120)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 20 U 114/16 (https://dejure.org/2020,83120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen vermeintlicher Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein medizinisches Pflaster Schutzumfang eines Geschmacksmusters Technische Bedingtheit und Vorteilhaftigkeit einzelner Gestaltungsmerkmale

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 20 U 82/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters für ein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2020 - 20 U 114/16
    Auf die Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 1. Dezember 2015 (Az. I-20 U 82/15, Bl. 155 ff. BA), auf das hinsichtlich der Einzelheiten Bezug genommen wird, das Urteil des Landgerichts abgeändert und die einstweilige Verfügung vom 12. Februar 2015 bestätigt.

    Insoweit kommt der Senat zu einem von dem im vorausgegangenen Verfahren I-20 U 82/15 abweichenden Ergebnis.

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2020 - 20 U 114/16
    Der Schutzumfang des Geschmacksmusters wird daher durch die Musterdichte einerseits und die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch den Entwerfer und den dadurch erreichten Abstand vom Formenschatz andererseits bestimmt (BGH GRUR 2013, 285 Rn. 30 ff. - Kinderwagen II).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 20 W 76/18
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.12.2020 - 20 U 114/16
    Eine hohe Musterdichte und ein kleiner Gestaltungsspielraum des Entwerfers können zu einem engen Schutzumfang des Geschmacksmusters mit der Folge führen, dass bereits geringe Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer einen anderen Gesamteindruck hervorrufen, während umgekehrt eine geringe Musterdichte und damit ein großer Gestaltungsspielraum des Entwerfers einen weiten Schutzumfang des Musters zur Folge haben können, so dass selbst größere Gestaltungsunterschiede beim informierten Benutzer möglicherweise keinen anderen Gesamteindruck erwecken (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. November 2018, Az. I-20 W 76/18).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.12.2016 - I-20 U 114/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,73707
OLG Köln, 16.12.2016 - I-20 U 114/16 (https://dejure.org/2016,73707)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2016 - I-20 U 114/16 (https://dejure.org/2016,73707)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - I-20 U 114/16 (https://dejure.org/2016,73707)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1436
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Dortmund, 14.08.2013 - 2 O 276/10

    Anspruch einer Anwartschaftsversicherung zur Erhöhung der Versicherungsprämie vor

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2016 - 20 U 114/16
    Ein Wahlrecht des Versicherers unterhalb des Schwellenwertes von 10% kann zulässig vereinbart werden (vgl. LG Dortmund, NJOZ 2015, 185; Boetius in: Langheid/Wandt, VVG, § 203 Rz. 721; Reinhard in: Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. Aufl., § 203, Rz. 12; Muschner in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Aufl., § 203, Rz. 23a).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2022 - 12 U 202/21

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    In der Gesetzesbegründung heißt es eindeutig: " Die Versicherungsunternehmen können allerdings - zur Vermeidung großer Prämiensprünge - in den Versicherungsbedingungen einen geringeren Schwellenwert mit der Maßgabe festlegen, daß sie berechtigt sind, bereits beim Überschreiten dieses geringeren Wertes die Prämien zu überprüfen und ggf. anzupassen " (BT-Drs. 12/6959, S. 62; hierauf bezugnehmend auch OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016 - I-20 U 114/16, juris Rn. 30 ff.; Boetius in Langheid/Wandt, VVG, 2. Aufl. 2017, § 203 Rn. 808).
  • OLG Rostock, 27.09.2022 - 4 U 132/21

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in privater Krankenversicherung

    Diese aufsichtsrechtlich genehmigte Rechtslage habe im Jahre 1994 übernommen werden sollen mit (bloß) dem Schwellenwert von zehn Prozent als für die Versicherungsunternehmen verbindlichem Höchstwert und einer demgegenüber reinen Berechtigung der Versicherer zur Prämienüberprüfung und -anpassung bei einem tariflich niedrigeren Wert (vgl. so etwa OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, Az.: 20 U 114/16, - zitiert nach juris -, Rn. 30 ff., und Langheid/Wandt-Boetius, MüKo VVG, 2. Aufl., 2017, § 203 Rn. 808, jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 202/21

    Feststellung der Unwirksamkeit von Tariferhöhungen in einer privaten

    In der Gesetzesbegründung heißt es eindeutig: " Die Versicherungsunternehmen können allerdings - zur Vermeidung großer Prämiensprünge - in den Versicherungsbedingungen einen geringeren Schwellenwert mit der Maßgabe festlegen, daß sie berechtigt sind, bereits beim Überschreiten dieses geringeren Wertes die Prämien zu überprüfen und ggf. anzupassen " (BT-Drs. 12/6959, S. 62; hierauf bezugnehmend auch OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016 - I-20 U 114/16, juris Rn. 30 ff.; Boetius in Langheid/Wandt, VVG , 2. Aufl. 2017, § 203 Rn. 808).
  • LG Darmstadt, 06.07.2021 - 28 O 268/20
    Dies kommt in § 8b Abs. 2 MB/KK 2009 meines Erachtens nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, so dass die Klausel gemäß § 208 S. 1 VVG bzw. auch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (für Unwirksamkeit gemäß § 208 S. 1 VVG auch LG Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17 = BeckRS 2020, 24298; aA OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, Az. 20 U 114/16 = BeckRS 2016, 133111; iE ablehnend auch LG Oldenburg, Urteil vom 31.03.2021, Az. 13 O 2797/20 = BeckRS 2021, 6233).
  • OLG Zweibrücken, 21.11.2022 - 1 U 55/22

    Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten

    Dass dem Versicherer unterhalb des Schwellenwertes von 10% ein Wahlrecht zukommt, entsprach dem behördlich und gerichtlich gebilligten Rechtszustand vor der Einführung von § 12b VAG a.F., der - zur Vermeidung größerer Prämiensprünge gerade im Interesse des Versicherungsnehmers - unverändert fortgeführt werden sollte (vgl. Drucks. BT 12/6959, S. 62; s. auch OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, Az. 20 U 114/16, Juris).
  • OLG Dresden, 31.03.2023 - 4 U 2605/22

    Anforderungen an die Begründung einer Prämienanpassungen der privaten

    Bedenken gegen die Anpassungsregelung lassen sich insbesondere nicht daraus ableiten, dass dem Versicherer bei einer mehr als fünfprozentigen, aber weniger als zehnprozentigen Abweichung zwischen den erforderlichen und den kalkulierten Versicherungsleistungen ein Ermessen eingeräumt wird, ob er eine Anpassung vornimmt (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 16. Dezember 2016, Az.: 20 U 114/16 - BeckRS 2016, 133111; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2022, Az.: 12 U 292/21 - juris; OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2022, Az.: 9 U 86/21 - juris).
  • OLG Dresden, 13.03.2023 - 4 U 2605/22

    Formularmäßige Vereinbarung eines Prämienanpassungsrechts in der privaten

    Bedenken gegen die Anpassungsregelung lassen sich insbesondere nicht daraus ableiten, dass dem Versicherer bei einer mehr als fünfprozentigen, aber weniger als zehnprozentigen Abweichung zwischen den erforderlichen und den kalkulierten Versicherungsleistungen ein Ermessen eingeräumt wird, ob er eine Anpassung vornimmt (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 16. Dezember 2016, Az.: 20 U 114/16 - BeckRS 2016, 133111; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2022, Az.: 12 U 292/21 - juris; OLG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2022, Az.: 9 U 86/21 - juris).
  • LG Darmstadt, 24.06.2021 - 28 O 338/20
    Dies kommt in § 19 Abs. 2 AVB nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, so dass die Klausel gemäß § 208 S. 1 VVG bzw. auch § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist (für Unwirksamkeit gemäß § 208 S. 1 VVG auch LG Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17 = BeckRS 2020, 24298; aA OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, Az. 20 U 114/16 = BeckRS 2016, 133111; iE ablehnend auch LG Oldenburg, Urteil vom 31.03.2021, Az. 13 O 2797/20 = BeckRS 2021, 6233).
  • LG Mannheim, 07.06.2021 - 11 O 228/20

    Unwirksamkeit von Tariferhöhungen der privaten Pflege- und Krankenversicherung

    Damit wollte der Gesetzgeber den Versicherern unzweifelhaft ein Ermessen für den Fall einer Prämienanpassung unterhalb des gesetzlichen Schwellenwerts von 10% einräumen, so dass die Regelung in den Versicherungsbedingungen im Streitfall, die einen Schwellenwert von 5% vorsieht, ab der eine Prämienanpassung erfolgen kann, jedenfalls gesetzeskonform ist und auch keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB darstellt (vgl. OLG Köln, Urt.v.16.12.2016, Az. I-20 U 114/16).
  • LG Krefeld, 16.06.2021 - 2 O 439/20

    Wirksamkeit von § 8b MB/KK

    Dies entsprach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei der Schaffung der Vorgängervorschrift des § 12b Abs. 2 S. 2 VAG a.F. (vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.12.2016, 20 U 114/16, juris Rn. 16 - 18, m. w. N.).
  • OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 2424/22

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Prämienanpassungsrechts in der

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